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Ordnungshüter im Bundestag

Der Bundespräsident repräsentiert in erster Linie den Bundestag und damit die Legislative in Deutschland. Rein formell hat ein Bundestagspräsident sogar das zweithöchste Amt im Staat – noch vor der Bundeskanzlerin Angela Merkel und nach dem Bundespräsidenten Horst Köhler.
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prsidium1Die Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter erfolgt in der ersten Sitzung des neu gewählten Parlaments. Traditionell wird der Bundestagspräsident von der stärksten Fraktion gestellt und erhält in der Regel bei der geheimen Wahl auch Stimmen von vielen Abgeordneten der anderen Fraktionen.

Die Zahl der Stellvertreter ist nicht vorgeschrieben. Seit 1994 sieht die Geschäftsordnung aber für jede Fraktion die Entsendung mindestens einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vizepräsidenten vor. Seit der Bundestagswahl 2005 gibt es vier Vizepräsidentinnen und zwei Vizepräsidenten [siehe Foto von links nach rechts]: Hermann Otto Solms (FDP), Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Susanne Kastner (SPD), [Präsident des Bundestags Norbert Lammert (CDU)], Wolfgang Thierse (SPD), Petra Pau (DIE LINKE.), Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU). Sie sind wie der Präsident für die Dauer der Wahlperiode gewählt und können nicht abberufen werden. Gemeinsam bilden sie das Bundestagspräsidium.

prsidium2Aufgaben des Bundestagspräsidiums
„Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte”, heißt es in der Geschäftsordnung des Bundestages. Zu den zentralen Aufgaben gehört damit die Leitung der Parlamentssitzungen. Dazu nimmt er vorne auf dem Podium im Plenarsaal Platz und sitzt allen anderen Abgeordneten gegenüber. Mitglieder der Regierung und des Bundesrates sitzen rechts beziehungsweise links neben ihm.

Der Bundestagspräsident eröffnet und schließt die Sitzungen, ruft die Tagesordnungspunkte auf und erteilt den Rednerinnen und Rednern das Wort. Auch die parlamentarische Ordnung liegt in der Hand des Präsidenten. So darf er zum Beispiel Abgeordnete ermahnen, ihnen das Wort entziehen und sie sogar bis zu 30 Sitzungstage von Plenar- und Ausschusssitzungen ausschließen.

Bei der Leitung der Plenarsitzungen wechseln sich der Präsident und die Vizepräsidentinnen und -präsidenten in der Regel alle zwei Stunden ab. Als Repräsentant des ganzen Hauses vertritt er den Bundestag auch nach außen. Er wird zu Staatsempfängen eingeladen, hält Reden bei wichtigen politischen und gesellschaftlichen Anlässen und wahrt die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder. Die übrigen Mitglieder des Präsidiums unterstützen den Bundestagspräsidenten bei seiner Arbeit.
Alle Mitglieder des Präsidiums sind auch im Ältestenrat aktiv. Dieser ist das wichtigste Koordinationsgremium des Bundestages und unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte des Parlaments.

(Text: Konrad Welzel / Fotos: Deutscher Bundestag (1) Anke Jakob; (2) Werner Schüring)

Konrad W.

Konrad hat back view am 06. April 2007 gegründet - damals noch in diesem sozialen Netzwerk StudiVZ. Mittlerweile tobt sich Konrad ganz gerne im Bereich SEO aus.

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