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Zwei Menschen, eine Frau und ein Mann, im Norden des Iraks zum Tode durch Steinigung verurteilt. Eine Rechtssprechung, die mit der Unterzeichnung des Landes des Internationalen Paktes nicht im Einklang steht.
Den Gegnern der Todesstrafe gelang 2002 ein wichtiger Schritt. Präsident Chatami, Vorgänger des jetzigen Präsidenten Ahmadinedschad, veranlasste in seinem Land den sofortigen Stopp der Steinigung als Ausprägung der Todesstrafe. Doch im Gesetz wurde der Ablass nie verankert. Nach wie vor beabsichtigt Artikel 119 des Strafgesetzbuches des Irans die Hinrichtungsmethode: „Die Steine, die bei der Steinigung verwandt werden, dürfen nicht so groß sein, dass die Person, wenn sie von einem oder zwei Steinen getroffen wird, stirbt; sie dürfen nicht so klein sein, dass man sie nicht mehr als Steine bezeichnen kann.“
So bangen momentan im Norden des Irans zwei Menschen vor der Folter und dem Tod. Der Grund dafür ist Ehebruch, den beide begangen haben sollen. Um das iranische Volk abzuschrecken ist es geplant, das Urteil in aller Öffentlichkeit zu vollstrecken. Im Gegensatz zu vielen vergangenen Hinrichtungen, die hinter Schloss und Riegel durchgeführt wurden, um den Aufschrei der Nationen zu dämpfen. Bei der Vollstreckung des Urteils werden die Verurteilten bis zum Oberkörper in den Erboden eingegraben, damit sie den Steinewerfern nicht entkommen können.
Heutzutage werden die Verurteilten in weiße Leinentücher gewickelt und ihr Kopf wird durch ein Tuch verborgen. Ziel ist es den Vollstreckern die Verletzungen und Gesichtsausdrücke der Sterbenden zu ersparen und sie nicht zu entmutigen den nächsten Stein zu werfen. Der Hauptbelastungszeuge hat die Aufgabe den ersten Stein zu werfen, bevor die Menge einsetzt. Je nach Anzahl der Vollstrecker, Größe der Steine oder Wucht der treffenden Geschosse kann der Kampf mit dem Tode mehrere Stunden andauern.
Das aktuelle Schicksal des iranischen Mannes und seiner Landsfrau scheint besiegelt zu sein. Obwohl ein iranischer Nachrichtensender am Mittwoch den Ablass von der Vollstreckung verkündete und man eine Widersetzung der Bürger gegen das herrschende Regime im Land wahrnimmt, erklärt die Frauenrechtsaktivistin Shadi Sadr spiegel-online.de: “Ich denke nicht, dass die Menschen heutzutage solche Strafen akzeptieren. Aber selbst wenn die Einwohner der Stadt Takistan der Aufforderung des Richters nicht nachgehen und die Todeszeremonie boykottieren – für solche Fälle gibt es engagierte Henker, die das Urteil vollstrecken: Der Richter selbst werde den ersten Stein werfen.“Anhand diesem Fall lässt sich erneut verdeutlichen welch schreckliche Missstände es in unserer Welt gibt, vor denen es gilt nicht die Augen zu verschließen.
Mehr Infos unter:
http://www.unhchr.ch/html/menu3/b/a_cescr.htm : Originaltext des Internationalen Paktes
http://www.steinigung.org/ : siehe Kampagne gegen Steinigung von Jung von Matt
http://www.igfm.de/index.php?id=189 : Stoppt die Steinigung
http://www2.amnesty.de/ : Amnsty International Deutschland
http://www.igfm.de/?id=477 : Ein Zeugenbericht