International

Die Regeln sind eigentlich klar

Schon seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es internationale Bestrebungen, den Missbrauch von Kindern als Kriegswaffe einzuschränken. Staaten unterzeichnen gemeinsam Konventionen und sprechen sich gegen den Einsatz von Kindersoldaten aus. In der Umsetzung nehmen sich einige Vertreter allerdings ganz eigene Rechte heraus.

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Neben der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Kinderrechtskonvention gibt es zahlreiche weitere Verträge, die sich dem Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten widmen. Jedoch gibt es neben unzähligen positiven Entwicklungen immer noch viele Länder, die Kinder als Soldaten ausbeuten. Sowohl körperlich als auch seelisch.

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde schon im Jahre 1948 verabschiedet. Jedoch erst mit den Zusatzprotokollen zu den Genfer Konventionen, welche 1979 in Kraft getreten sind, wird dem besonderen Schutz von Kindern im Krieg gedacht. Artikel 77 (2) des ersten Zusatzprotokolls besagt: „Am Konflikt beteiligte Parteien treffen alle praktisch durchführbaren Maßnahmen, damit Kinder unter fünfzehn Jahren nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen”.

Im zweiten Zusatzprotokoll wird Kindern ein besonderer Schutz zugesprochen. So sollen vor allem Kinder unter 15 Jahren nicht für das Militär rekrutiert werden oder an Auseinandersetzungen beteiligt werden. Seit 2006 haben alle 194 Staaten der Welt die Genfer Konventionen unterzeichnet, wodurch sie die ersten Verträge sind, welche Allgemeingültigkeit erfahren haben. Das erste Zusatzprotokoll ist von 167 Staaten unterzeichnet und das zweite von 163, was immer noch ein sehr hoher Zuspruch ist und die grundlegende Übereinstimmung nahezu aller Länder dieser Erde ausdrückt.

Die Kinderrechtskonvention als theoretischer Fortschritt
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes – welches besser als die Kinderrechtskonvention bekannt ist – wurde von den Vereinten Nationen 1989 verabschiedet. Artikel 38 wiederholt die rechtlichen Bestimmungen, welche eigentlich schon in den Zusatzprotokollen zu finden sind.
Bezeichnend ist allerdings, dass auch die Kinderrechtskonvention mittlerweile von 193 Staaten unterzeichnet wurde. Einzig und allein die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich dieser bisher entzogen. Damit bringen alle Staaten ihre Zustimmung zum Ausdruck und die Konvention stellt einen bedeutenden Fortschritt dar – zumindest theoretisch.

Der nächste wichtige internationale Vertrag ist das Römische Statut von 1998, welches die rechtliche Grundlage für die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes IStGH bildet. Der IStGH befasst sich mit den schlimmsten Verbrechen innerhalb der internationalen Gemeinschaft, wie beispielsweise Genozide, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Artikel 8 (2) (b) (xxvi) und 8 (2) (e) (vii) definieren die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren in das Militär – egal ob nationales Militär oder andere bewaffnete Gruppe – als Kriegsverbrechen, was eine deutliche Verschärfung der bis dahin geltenden Regelungen darstellt.

Aufgrund der Arbeit von Menschenrechtsorganisationen und des steigenden Bewusstseins der Menschen für diese Problematik wurde der Druck auf die Regierungen ständig erhöht, was dazu führte, dass ein weiterer internationaler Vertrag zustande kam: das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention. Es trat 2002 in Kraft und wurde bisher von 120 Staaten unterzeichnet. Im ersten Artikel wurde das Alter für die Beteiligung in direkten Kämpfen und der Zwangsrekrutierung von 15 auf 18 heraufgesetzt. Außerdem werden die Staaten dazu angehalten das Mindestalter für die freiwillige Rekrutierung auf 18 Jahre anzuheben.

Auch regionale Vereinbarungen sind ohne Erfolg
Neben all diesen internationalen Verträgen gibt es auch regionale Bestrebungen wie zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention, die Amerikanische Menschenrechtskonvention oder die Afrikanische Charta für Menschenrechte und Völkerrecht. All diese Abkommen haben gemeinsam, dass sie spezielle Rechte und Pflichten beinhalten, welche sich an den kulturellen Hintergrund anpassen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt als die umfassendste und anspruchsvollste, da man auch als Einzelperson gegen Vergehen klagen kann. Die Afrikanische Charter besagt beispielsweise, dass Menschen unter 18 Jahren als Kinder definiert sind und fordert die Staaten dazu auf, alles zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Kinder nicht in Kämpfen teilnehmen oder als Kindersoldaten rekrutiert werden. 37 der 53 Afrikanischen Staaten haben dieses Abkommen unterzeichnet, unter ihnen auch Uganda, Ruanda und die Elfenbeinküste, Staaten welche traurigerweise dafür bekannt sind, dass Kinder an den Fronten kämpfen.

Das Problem hierbei ist, dass jeder anerkannte Staat als souverän gilt. Dies hat zur Folge, dass sich andere Staaten nicht in innere Angelegenheiten einmischen dürfen. Zudem gibt es keine übergeordnete Instanz, welche die Staaten zur Einhaltung ihrer Verträge zwingen kann. Somit könnte sich eigentlich jeder Staat so verhalten wie es ihm am Besten passt – ohne Rücksicht auf Verluste.

Eingeschränkt wird dieses wahllose Verhalten allerdings zum Beispiel durch Abkommen welche Vorteile in anderen, etwa in wirtschaftlichen oder politischen Angelegenheiten, bringen. Verletzungen von Menschenrechten in einem Land haben für gewöhnlich also keinerlei Auswirkungen auf den Rest der Welt. Deshalb ist es schwierig, Menschenrechte außenpolitisch durchzusetzen oder einzufordern. Mit der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes, dem Internationalen Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien und dem Internationalen Strafgericht für Ruanda wurden jedoch in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt.

(Text: Johanna Zapf)

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