Fakt ist: Fast jeder hat schon einmal mit einer Raubkopie zu tun gehabt. Das geht schon in der Schule los, bei dem harmlose Blockbuster am letzten Schultag gesehen werden. Bei Gefallen wird die DVD ausgeliehen und „schnell auf die Festplatte rübergezogen”. Dumm nur, dass man sich in den allermeisten Fällen dabei strafbar macht.
Was also ist legal?
Die Nutzung von autorisierten Quellen ist legal. Das bedeutet z.B. das Streamen von Filmen von Plattformen, bei denen ihr auch dafür bezahlt. Maxdome oder auch Amazons neue Filmplattform sind ein bekanntes Beispiel dafür. Wenn das Streaming kostenlos und von russischen oder chinesischen Seiten erfolgt, ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit illegal.
Und was ist mit der Privatkopie? Darf ich meine eigenen Filme denn kopieren? Darauf gibt es kein generelles Recht. Die meisten Filme sind heute mit einem Kopierschutz versehen. Solange kein Kopierschutz geknackt wird und die Kopie privat verwendet wird, bewegt man sich im legalen Bereich. Das geht auf die gute alte Art analog: Das heißt wie bei den früheren Mixtapes wird ein Film analog überspielt beziehungsweise analog aufgenommen.
Dabei wird kein Kopierschutz umgangen, sondern einfach der Film noch einmal aufgenommen. Das funktioniert mit sogenannten TV-Grabbern, die man im Handel kaufen kann. Nachteil an der Methode: Es ist verdammt aufwendig, die Qualität der Aufnahme leidet und für einen echten „Hacker” ist dies sowieso eine unsaubere Laien-Methode.
Aufnahmen von im Fernsehen ausgestrahlten Filmen sind natürlich nach wie vor kein Problem. Sämtliche Aufnahmen dürfen natürlich nicht weiterverkauft werden. Illegal wird es, wenn ein Kopierschutz umgangen wird, z.B. durch zusätzliche Software. Ist diese einmal installiert, ist die Praxis dabei sogar recht umgänglich. Film einlegen und ganz normal kopieren.