back viewSpecials

10 Jahre backview.eu

Der 6. April 2007 gilt als die Geburtsstunde von backview.eu. Keiner der verrückten Studenten von damals hätte wohl geglaubt, dass es uns 10 Jahre später immer noch gibt. Nach wie vor arbeiten alle Redaktionsmitglieder unabhängig und nach wie vor vollkommen ehrenamtlich!

[divide]

backview.eu

Als ganz kleines Dankeschön an die vielen Leser der letzten 10 Jahre verlosen wir in Facebook auf unserer Fanseite:

  • 2 Gutscheine von Amazon zu je 50 Euro
  • 1 Gutschein von Netflix zu 44,95 Euro

Einen Rückblick zur Entstehung und den ersten Entwicklungsschritten von backview.eu findet ihr hier:

backview.euÜber unsere Anfänge in diesem “studiVZ”

WAHNSINN – Wir sind 7 Jahre alt! Niemals hätte ich gedacht, dass aus unserer anfänglichen “Spinnerei” so ein langlebiges Projekt werden könnte. Vor genau sieben Jahren haben wir back view in studiVZ gegründet. Ich habe den Jahrestag mal genutzt und mich mit unserem alten studiVZ-Account eingeloggt. Ein Rückblick.

[divide]

Teilnahmebedingungen

Am 6. April 2017 veröffentlichen wir auf unserer Facebook-Fanseite ein Gewinnspiel-Posting. Mitmachen kann jeder, der diesen Post bis spätestens 17. April (23:59 Uhr) kommentiert.

Nach Beendigung des Gewinnspiels informieren wir über Facebook die drei Gewinner via Facebook-Kommentar.

 

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärst du dich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden und bestätigst deine Kenntnis darüber, dass diese Aktion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.

Deine Informationen werden ausschließlich verwendet, um das Gewinnspiel „10 Jahre backview.eu“ durchzuführen.

Die Voraussetzungen

Teilnehmen darf jede natürliche Person ab 18 Jahren, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland hat und diese Teilnahmebedingungen akzeptiert. Es ist nicht gestattet, dass du mit mehreren Nutzernamen und/oder mit gefälschten Identitäten an dem Gewinnspiel teilnimmst. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich.

Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel sicherst du zu, dass du dich an die in den Teilnahmebedingungen stehenden Richtlinien hältst. Du stellst back view e.V. im Falle des Verstoßes von jedweden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei und wirst back view e.V. alle durch solche Verstöße verursachten Schäden unverzüglich ersetzen.

Der Spielablauf

Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 06. April bis zum 17. April 2017 (23:59 Uhr) statt.

Die Gewinne verlosen wir nach Ablauf der Teilnahmefrist unter allen Teilnehmern, die die Teilnahmebedingungen einhalten. Insgesamt gibt es drei Gewinner. Die Gewinner werden über die Kommentarfunktion des Facebook-Posts benachrichtigt.

Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Posts…

  • die beleidigend, herabwürdigend oder diskriminierend sind.
  • die gewaltverherrlichend, fremdenfeindlich, pornografisch, rassistisch sind.
  • mit politischem Inhalt.
  • mit werblichen Botschaften.
  • oder sonst rechtswidrig oder die Rechte Dritter verletzend sind.

Die Gewinne

Wir verlosen insgesamt zwei Mal je einen Gutschein von Amazon im Wert von je 50 Euro. Und einen Gutschein von Netflix im Wert von 44,95 Euro (das entspricht 5 Monate Nutzung).

Eine Barauszahlung der Gewinne erfolgt nicht. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Sämtliche mit dem Gewinn einhergehende Folgekosten sind von dir als Gewinner zu tragen. Änderungen der Gewinne in ihrer konkreten Ausgestaltung bleiben vorbehalten.

Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden welche sich unmittelbar oder mittelbar aus der Teilnahme am Gewinnspiel ergeben, es sei denn der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

Schlussbestimmungen

Unsere Aktion unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf Teilnahme am Gewinnspiel sowie auf den Gewinn besteht nicht.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt sodann eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Langenzenn, April 2017

Konrad W.

Konrad hat back view am 06. April 2007 gegründet - damals noch in diesem sozialen Netzwerk StudiVZ. Mittlerweile tobt sich Konrad ganz gerne im Bereich SEO aus.

Ein Gedanke zu „10 Jahre backview.eu

Schreibe einen Kommentar