Trunkenheit am Steuer – ein Kavaliersdelikt?
Die Trunkenheit im Verkehr i.S.d. § 316 StGB wird häufig als Kavaliersdelikt betrachtet, eines Vergehens sind sich die überführten Straftäter meist gar nicht bewusst.
Die Trunkenheit im Verkehr i.S.d. § 316 StGB wird häufig als Kavaliersdelikt betrachtet, eines Vergehens sind sich die überführten Straftäter meist gar nicht bewusst.