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Trunkenheit am Steuer – ein Kavaliersdelikt?

Die Trunkenheit im Verkehr i.S.d. § 316 StGB wird häufig als Kavaliersdelikt betrachtet, eines Vergehens sind sich die überführten Straftäter meist gar nicht bewusst.

[divide]Trunkenheit am Steuer und Risiken

Dies mag nicht zuletzt daran liegen, dass der § 316 StGB nicht (nur) von den handelsüblichen Delinquenten verübt wird, sondern sich seine Begehung quer durch alle Gesellschaftsschichten zieht. Vielleicht setzt sich auch der Kleinkriminelle mal mit ein paar Bierchen zuviel hinters Steuer; aber eben auch der sonst so gesetzestreue Lehrer, der Hausarzt, Papa, Oma oder sogar der Staatsanwalt.

Wer in meinem Bekanntenkreis mit zuviel Alkohol im Blut am Steuer erwischt wurde, sah  sein Fehlverhalten selten ein, sondern fühlte sich zumeist ungerecht behandelt.

„Warum kontrollieren die auch ausgerechnet heute da?“

„Ich wollte doch nur nochmal kurz Zigaretten holen!”

„Es waren doch nur drei Bier, ich war topfit!“

„Ich habe das Staatsexamen in Medizin bestanden, was soll ich bitte beim Idiotentest?!“

 

Und ähnlich war auch meine Reaktion, als ich eine horrende Summe zahlen musste, weil das Ergebnis beim „Pusten“ mir zuviel Alkohol im Atem für eine nächtliche Heimfahrt auf dem Fahrrad attestierte („Wen gefährde ich denn bitte um sieben Uhr morgens, ich war ja auch schon fast vor meiner Haustür, voll gemein, xy hatte viel mehr getrunken, nur weil die eine Straße vorher abgebogen ist…“).

Abstrakt weiß wohl jeder von uns, wie gefährlich Alkohol am Steuer ist – oft genug wurde man in der Schule damit malträtiert, dass man eben nicht nur das eigene Leben, sondern auch das seiner Mitmenschen riskiert. Es gab diese Aufkleber auf denen „Don´t drink and drive“ oder „Be smart, don`t start“ stand, die sich aus Uncoolnessgründen ganz sicher niemand an sein Auto klebte.

Trunkenheit

Ich habe mich mit dem Thema bewusst erstmals auseinandergesetzt, als ich die Staatsanwaltschaftsstation im Rechtsreferendariat absolvierte

Die praktische juristische Ausbildung beinhaltet, dass man die klassischen Berufsfelder einmal durchläuft und so eben auch in die Rolle des Staatsanwaltes schlüpft. Wahnsinn, in welchem Ausmaß sich ein Staatsanwalt mit diesen Trunkenheitsdelikten auseinandersetzen muss!

Als Stadtkind war mir zum einen nicht bewusst, dass es in den ländlichen Gebieten nicht unüblich ist, dass die Jugendlichen alkoholisiert am Steuer sitzen, um nachts von A nach B zu kommen – die nächste Party mag dort schon mal im zehn Kilometer entfernten Nachbardorf stattfinden.

Am häufigsten tritt die Unfallursache Alkohol zwischen 18 und 24 auf

Weil eben nicht jeder junge Mensch den Luxus hat, die ganze Nacht durch an jeder Ecke in eine U-Bahn steigen zu können oder sogar auf taschengeldfreundlichen Distanzen mit demTaxi nach Hause zu fahren. Traurigerweise muss ich zugeben, dass auch ich mich in meiner Sturm und Drangphase ungern am Wochenende als Fahrerin zur Verfügung gestellt und auf meinen Rausch verzichtet hätte. Die Frage stellte sich aber auch gar nicht, der üstra in Hannover sei Dank. Ganz abgesehen davon, dass ich auch heute noch nicht unter die Autofahrer gegangen bin, das Leben in der Großstadt machts möglich.

Nach den Erfahrungen in der Staatsanwaltschaft war ich mehr denn je davon überzeugt, dass das Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln die einzig wahre Art war, sich fortzubewegen, da sich mir der Verdacht aufdrängte, dass sich in unserem ländlichen Gerichtsbezirk kaum jemand mit Fahrerlaubnis oder nüchtern ans Steuer setzte. Von der Erfüllung beider Voraussetzungen mal ganz zu schweigen! Dieser Eindruck resultierte natürlich hauptsächlich daraus, dass uns Referendaren kaum andere Delikte zugetraut wurden bzw. kein Staatsanwalt Lust hatte, sich mit diesem Kleinkram zu beschäftigen – wo wir wieder beim Thema Bagatellisieren wären…

Allerdings ist es tatsächlich so, dass Alkohol am Steuer verstärkt in ländlichen Gebieten verzeichnet wird- dort, wo die öffentlichen Verkehrsmittel eben nicht so auf das Nachtleben ausgerichtet und die Distanzen größer sind.

Bis dato hatte ich außerdem angenommen, dass die Verkehrssünder sich wirklich meist versehentlich mit einem Bier zu viel ins Auto gesetzt hatten und alles irgendwie unglücklich gelaufen sei.

Die Augen wurden mir dann bei der Vorbereitung meiner ersten Sitzung von meiner Staatsanwältin geöffnet:

Eine 75-jährige Frau wurde um 19 Uhr mit 1,6 Promille BAK (Blutalkoholkonzentration) angehalten.

Ich: „Die arme Frau, da macht sie einmal mit ihren Freundinnen einen Mädelsnachmittag und trinkt zwei Eierlikör und dann gleich sowas!“

Sie: „Bei dem Wert dürften es wohl eher zwei Flaschen Eierlikör gewesen sein und wer in dem Zustand noch fährt, der ist die Menge gewohnt und macht das vermutlich nicht zum ersten Mal.“

 

Ihre Worte erschlossen sich mir beim sogenannten „Trinktest“:

Angehende (Voll !!!!-) Juristen sollen beim „Betreuten Trinken“ unter Betreuung der Staatsanwaltschaft in möglichst kurzer Zeit möglichst viel trinken und stündlich „Pusten“, um ein Gespür dafür zu bekommen, nach wieviel Alkoholkonsum die Fahruntüchtigkeit einsetzt.

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr lädt ein, nach ein paar einleitenden Worten wird Bier, Wein und Hochprozentiges der Wahl ausgeschenkt. Ein kostenloser Vollrausch im Dienste der Wissenschaft sozusagen! Bei den Referendaren unter anderem so beliebt, weil das Portemonnaie sich über jede Entlastung freut, und seien es die Kosten für einen Vollrausch.

„Ich fände es nur konsequent von euch, wenn ihr euch auch Crystal Meth reinziehen würdet  ist doch auch beliebt bei eurer Kundschaft“ sagte eine befreundete Lehrerin völlig schockiert. Eine etwas überspitzte Sichtweise. Tatsächlich ist es für die Forderung eines Strafmaßes ganz interessant, von welchen einverleibten Mengen von Alkohol wir bei bestimmten Promillewerten sprechen. Natürlich hängt vieles von subjektiven Faktoren ab, Trinkverhalten, Gewicht etc. Jedoch hat niemand mit einem Promillewert über 1,0 nur zwei Bier getrunken, wie es doch in den deutschen Gerichtssälen regelmäßig beteuert wird.

Meine Erkenntnis in Sachen Trunkenheit

Und seit diesem Abend weiß ich, dass man für 1,6 Promille verdammt viel tun muss – um die sechs bis sieben Bier sollten es schon sein, am besten gespickt mit ein bisschen Hochprozentigem zwischendurch.

Eine Horde um die 30-Jähriger verwandelte sich im Laufe des Abends zu Teenies – das Niveau überstieg auf keinen Fall das einer Oberstufenparty – und erlag fast kollektiv einem Filmriss. Und in diesem Zustand fahren andere Leute noch Auto? Tatsächlich ist es erschreckenderweise so, dass die meisten aufgegriffenen Fahrer keine „knapp drüber“-Werte unter Null aufweisen, sondern diese größtenteils im Bereich von ein bis zwei Promille (+) liegen. Einem Zustand, in dem ich froh bin, noch den Weg nach Hause zu finden. Bei uns war von Jacken-, Handyverlust bis Transportunfähigkeit und Hotelübernachtung alles dabei und die meisten Probanden wiesen „nur“ einen Promillewert knapp über eins auf. Und das Experiment ging wohlbemerkt nur von 17 – 21 Uhr und erstreckte sich nicht über eine ganze Partynacht.

Menschen, die mit derartigen Promille-Werten am Steuer aufgegriffen werden, sind also häufig  Menschen, die viel trinken und vermutlich auch Übung darin haben, dennoch ein Auto steuern zu können. Uns wäre das an diesem Abend nicht mehr möglich gewesen… Beunruhigend ist darüber hinaus, dass die meisten Trunkenheitsfahrer nicht ob ihrer fehlerhaften Fahrweise angehalten werden, sondern in Routinekontrollen aufgegriffen werden.

Dies spricht für eine enorm hohe Dunkelziffer.

Mein Mitleid mit der Eierlikör-Oma und all den anderen „Opfern“ im Bekanntenkreis hat sich verflüchtigt. Die Folgen, die aus einer Fahrt bei Trunkenheit resultieren, können so schwer sein, dass es sich eben nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.

Jeder zehnte Verkehrstote kommt bei einem Alkoholunfall ums Leben

Pro Jahr kommt es zu über 15.000 Alkoholunfällen, bei denen Personen zu Schaden kommen. Bei jedem Dritten Alkoholunfall kommt es zu schweren Verletzungen, jeder 40. Alkoholunfall endet tödlich. Alkohol am Steuer macht auch die Oma zur Straftäterin. Eine restriktive Strafverfolgung ist hier meiner Meinung nach völlig fehl am Platz – dies sollte sich auch in den Köpfen der Allgemeinheit manifestieren.

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