Europa

Europa als ein Staat?

Ein umstrittenes Projekt der Europäischen Union ruht: Der Vertrag von Lissabon, der Nachfolger des nicht durchgesetzten Verfassungsvertrages. Die EU gibt sich damit handlungsmächtige Kompetenzen und erntet Kritik – für die einen geht der Vertrag nicht weit genug, für andere gibt sich die Union zuviel Macht. Und die Ratifizierung des Vertrags ist auch nach über einem halben Jahr Verzögerung noch nicht sicher.
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Eigentlich hätte der Vertrag von Lissabon, der sich aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zusammensetzt (AEUV), schon Ende 2008 ratifiziert und im Januar 2009 in Kraft treten sollen. Die Europäische Union ist in ihrer Handlungsfähigkeit auf die Durchsetzung des Vertrags von Lissabon angewiesen. Mit einer Union, die innerhalb kürzester Zeit auf insgesamt 27 Mitglieder angewachsen ist, müssen grundlegende Bestimmungen geändert werden.

Mit dem Nein der Iren, die als einziges Land ihre Bevölkerung in einer Volksabstimmung befragten, scheiterte der Zeitplan. Auch Deutschland hat den Vertrag noch nicht ratifiziert, denn die Linkspartei, die ödp und Mitglieder einiger anderer Fraktionen, wie beispielsweise der Bundestagsabgeordnete der CSU, Peter Gauweiler, reichten vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage ein. Ihre Kritik: Mit dem Vertrag verschafft sich die EU Kompetenzen, die ihr nicht zustehen und außerdem setze das Abkommen Teile des Grundgesetzes außer Kraft.

Die Kritik
Eine Konfrontation mit dem Grundgesetz finden die Kritiker in der Aussage, dass die Mitgliedstaaten nach Artikel 42, Absatz 3, dazu verpflichtet sind, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.” Für den Europawahl-Kandidaten der ödp, Sebastian Frankenberger, klingt das nach einer Aufforderung zur Aufrüstung. Gabriele Zimmer, Kandidatin der Linkspartei, spricht von einem Wettrüsten mit den USA und ähnlichen Mächten.

Professor Dr. Daniel Göler ist an der Universität Passau zuständig für European Studies und entgegnet, dass die Unterstellung, der Vertrag von Lissabon führe zu einer Militarisierung, haltlos sei: „Man will lediglich die militärische Kapazität stärken und Umbauen. Jedes Land kann nach wie vor selbst entscheiden, ob es in einem Kriegsgebiet Soldaten einsetzt oder nicht. Somit bestimmen nach wie vor Bundestag und Bundesregierung über einen Einsatz der Bundeswehr.” Die Formulierung in Absatz 42 ist eine Nachwirkung des Balkankonflikts, den die EU nicht hinnehmen will. So soll eine Option vorbehalten sein, im Notfall eingreifen zu können.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Legitimation der Volksvertreter, die in Frage gestellt wird. Das Europaparlament wird vom Volk direkt gewählt, hat aber derzeit kein großes Mitbestimmungsrecht. Die Europäische Kommission, die einer Regierung am nächsten kommt, wird vom Europaparlament bestimmt. Zu vergleichen ist dieser Vorgang mit der Wahl der Bundesregierung. Das Kabinett wird ebenfalls vom Bundestag, nicht vom Volk direkt, gewählt. „Anders ist es auf der europäischen Ebene, da das Parlament den Kommissionspräsidenten sowie die gesamte Kommission bestätigen muss”, so Professor Göler.

Für Kritiker hat die EU-Kommission zuviel Macht, man wünscht sich ein stärkeres Parlament. Mit dem Vertrag von Lissabon erhält das Europaparlament neue Kompetenzen und ist zu 95 Prozent dem Ministerrat gleichgestellt. So hat das Parlament im legislativen Bereich deutlich mehr Macht als derzeit möglich, für einige immer noch zu wenig. Doch dort schließt sich schon das nächste Problem an: Die ungleiche Stimmgewichtung. Deutschland stellt mit seinen fast 83 Millionen Einwohnern 99 Abgeordnete im Europaparlament. Luxemburg sendet mit knapp einer halben Million Einwohner sechs Vertreter. Damit zählt die Stimme eines Luxemburgers zehnmal so viel wie die eines deutschen Bürgers. Eine größere Handlungsfähigkeit des Europaparlaments würde diese Ungleichheit verschärfen.

Zusätzlich wird befürchtet, dass der Vertrag Europa zu einem Superstaat macht. In einem Informationsbuch über den Vertrag von Lissabon ist zu lesen, dass „die EU kein Staat ist, aber die ihr von den Mitgliedstaaten übertragenen Kompetenzen mit den Methoden eines Bundesstaats wahrnimmt.”
Professor Göler sieht in der EU eine Mischung aus Staat und Staatenbund. Einige Kompetenzen gehen über die eines Staatenbundes hinaus, dennoch sollen bestimmte Entscheidungen nach wie vor auf Länderebene gefällt werden. „Die Gewichtsverschiebung durch den Vertrag von Lissabon stellen keinen fundamentalen Einschnitt dar. Er steht in Kontinuität zu den Entwicklungen der Verträge von Amsterdam und Nizza”, so der Jungprofessor.

Über die Notwendigkeit
Dennoch ist der Vertrag wichtig und auch notwendig, um die EU auf Dauer zu stärken und sie handlungsfähig zu halten. Durch die EU-Osterweiterung und den Beitritt von zwölf Mitgliedstaaten in nur fünf Jahren sind viele Verfahren aus dem Vertrag von Nizza nicht mehr haltbar. So musste das Abstimmungsverfahren geändert werden, damit einzelne Staaten keine Entscheidung be- und verhindern können.
Bei Abstimmungen über Beschlüsse ist in der Regel keine Einstimmigkeit mehr zu erreichen, sondern lediglich eine qualifizierte Mehrheit notwendig. Hierfür reicht eine Mehrheit von 55% der Nationen, die insgesamt 65% der Bevölkerung repräsentieren. Für das Profil der EU war diese Änderung die wichtigste, denn nur so kann eine Weiterentwicklung garantiert werden.

Eine weitere Veränderung gegenüber der aktuellen Vertragslage ist das eigentlich nicht neue Amt des Präsidenten des Europäischen Rats. Bisher wurde dieser Posten als Vorsitzender des Europäischen Rates bezeichnet und wurde halbjährlich von einem Staatschef eingenommen. Der Präsident hingegen soll zweieinhalb Jahre im Amt bleiben. Zudem wird die Stelle eines vom Europarat ernannten Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik eingeführt, eine Art Außenminister für die Europäische Union. Auch der freiwillige Austritt aus der Gemeinschaft und die Verschärfung der Beitrittskriterien sind neu geregelt worden. Einschneidend ist außerdem, dass die EU durch den Lissabon Vertrag eine eigene Rechtspersönlichkeit wird.

Wichtig für die Bürger ist mehr Mitbestimmung am Europäischen Prozess. Hierfür wurde ein nationenübergreifendes Bürgerbegehren eingeführt. Nach Artikel 11, Absatz 4 können mindestens 100 Millionen EU-Bürger aus einer erheblichen Anzahl der Mitgliedsländer die Initiative ergreifen und der Kommission Vorschläge bereiten. Ob dieses Verfahren den Bürgern tatsächlich mehr Macht gibt, bleibt abzuwarten, da sich die 100 Millionen Menschen aus einer erheblichen Anzahl der Nationen erst einmal zusammenfinden müssen.

Der Stand der Ratifizierung
Irland stellte sich als einzige Nation bereits jetzt seinen Bürgern und ließ in einem Volksentscheid über die Ratifizierung abstimmen. Etwas mehr als die Hälfte nahm das Angebot an und stimmte mit 53 % gegen den Vertrag, was die EU in eine Krise stürzte. Gegen Ende des Jahres soll eine erneute Abstimmung stattfinden – erst bei einem Ja-Votum der irischen Bevölkerung werden die Staatschefs aus Polen und der Tschechischen Republik die Ratifizierungsurkunde unterzeichnen.

Neben Irland, Polen und Tschechien fehlt eine weitere Ratifizierungsurkunde – die aus Deutschland. Der Bundestag und der Bundesrat stimmten bereits zu (wie in Polen auch Senat und Unterhaus sowie in Tschechien Senat und Abgeordnetenhaus zustimmten). Doch Bundespräsident Horst Köhler will zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten, das nach der Europawahl erwartet wird.
Die Linkspartei, die ödp und einzelne Abgeordnete hatten geklagt, unter anderem wegen dem bereits erwähnten Militärparagraphen. Außerdem kritisieren alle Beteiligten der Klage das Verfahren, das zu einer Ratifizierung führen soll. „Wir fordern, dass künftig auch in Deutschland und möglichst auch in allen anderen Mitgliedsstaaten die Bürger direkt gefragt werden, ob sie der Qualität und den Auswirkungen von wesentlichen Veränderungen in der Vertragsgrundlage der EU zustimmen”, so die linke Europaabgeordnete Zimmer.

Der Vertrag von Lissabon sollte richtungsweisend werden, die EU stärken und die Handlungsfähigkeit erhöhen. Stattdessen landete die Staatengemeinschaft damit in einer ihrer größten Krisen. Der Spielraum ist derzeit eingeschränkt, die Umsetzung der beispielsweise veränderten Abstimmungen unabdingbar. Ob Irland und das Bundesverfassungsgericht der EU diesen Gefallen tun werden, kann erst nach der Europawahl sicher beantwortet werden.

(Text: Miriam Keilbach)

Miriam K.

Miriam war 2007 im Gründungsteam von backview.eu. Sie volontierte beim Weser-Kurier in Bremen und arbeitet seit 2012 als Redakteurin bei der Frankfurter Rundschau. Ihre Themen: Menschen, Gesellschaft, Soziales, Skandinavien und Sport.

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