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Die fünfte Gewalt des 21. Jahrhundert

Wir stehen am Anfang des 21. Jahrhunderts. Einige Staaten blicken auf eine Geschichte der Rechtsstaatlichkeit zurück. Doch ein zentrales Merkmal – die Teilung staatlicher Gewalt –  steht vor einem Novum aus der Netzkultur.


Es ist ein Ergebnis schmerzvoller geschichtlicher Erfahrung: Staatliche Gewalt muss getrennt sein. In einem Rechtsstaat ist das der Fall. Zu oft standen in der Vergangenheit konzentrierte Macht und Tyrannei auf einem Blatt.
Daher trennte man Gesetzgebung, Vollzug und Rechtsprechung. In einer Demokratie sind Institutionen, die diese Gewalten ausüben direkt oder indirekt demokratisch legitimiert. In diesem Legitimationsprozess durch Wahl stehen nicht zuletzt verschiedene Auffassungen von Gerechtigkeit in Konkurrenz zueinander.

Weit verbreitet ist die Vorstellung, die Medien seien die vierte Gewalt im Staat. Im Rahmen des Systems wirken sie auf Wahlen ein, indem sie den Wähler informieren und beeinflussen. Die notwendige Bedingung für eine solche vierte Gewalt ist die technische Möglichkeit zum Betrieb von Massenmedien. Auf die Erfindung von Druckerpressen folgten Funk und Fernsehen.

InternetDoch dann hat das Internet Einzug in unseren Alltag gehalten. Es schuf und schafft ungeahnte Möglichkeiten. Dabei gebar die Anonymität der Netzwerke einen nicht selten rechtsfrei anmutenden Raum. In diesem scheinen die Grenzen von Recht, Unrecht und Gerechtigkeit nahezu zu verschwimmen. Konservative Rechtsvorstellungen treffen auf Netzgewohnheiten. Jüngste Proteste gegen das ACTA-Abkommen unterstreichen das.

Solche Meinungsverschiedenheiten spielen sich nicht nur auf den Straßen unserer Hauptstadt ab. So kam es nach der Festnahme Kim Schmitz’ – des Begründers der Filesharing-Plattform “megaupload.com” –  zu einer Meinungsverschiedenheit der besonderen Art. Das FBI nahm Schmitz und sechs weitere Personen fest. Daraufhin legten organisierte Hacker der Anonymous-Bewegung kurzerhand die FBI-Webseite lahm.

Die Liste von Internet-Angriffen auf staatliche Institutionen und Privatunternehmer aus politischen Beweggründen wird länger. Aufsehen erregten unter anderem  Angriffe auf die CIA, deutsche Bundes-und Landespolizei, den estländischen Staat oder polnische Behörden.

internet_textWikileaks und die Öffentlichkeit
Doch in besonderer Erinnerung bleibt der Fall Wikileaks. Tausende Dokumente wurden aus Netzwerken entwendet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ein technikaffiner Australier stößt der internationalen Diplomatie vor den Kopf und deckt mit privater Unterstützung ungeahnte Willkür in Kriegshandlungen auf.
Nachdem sich Finanzdienstleister und nationale Behörden gegen ihn wendeten, startete die Operation Payback. Behörden und Unternehmen sahen sich dem Problem gegenüber, dass Unbekannte „Internet-Hacktivsten” ihre Webseiten hackten und kurzzeitig vom Netz nahmen.

Dieser Fall steht prototypisch für ein neues Phänomen. Die Möglichkeit zur wirkungsvollen Internet-Selbstjustiz – der vielleicht fünften Gewalt im 21. Jahrhundert. Doch auch wenn diese Aktionen im einzelnen mit dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden übereinstimmen, ist fraglich ob sie den Weg der Gerechtigkeit wirklich einschlagen können.

Internetaktivisten ist eine direkte und grenzübergreifende Sanktionsmöglichkeit an die Hand gegeben. Doch hier liegt das große Problem. Selbst wenn eine Aktion vom Einzelnen als tugendhaft wahrgenommen wird, ist niemand mit dem ausreichenden Know-How daran gehindert auf dem selben Wege seiner eigenen, abweichenden Gerechtigkeitsvorstellung Ausdruck zu verleihen.
Dem Internetangriff fehlt die demokratische Legitimation. Macht sammelt sich ungeteilt in den Händen einiger weniger. Das kann zum Problem werden. Es ist kein langer Weg von der Lahmlegung einer Webseite zum technischen Sturz internationaler Finanzakteure und einem Bankenchaos. Es wäre ein Kampf technischer Expertise. Man wäre wieder beim Gesetz des Stärkeren.

Spionage via Internet

Doch der Fall Wikileaks führte vor Augen, dass wenn Staaten Krieg führen, es nicht die Stärkeren sind, die ihre letzten Momente im Fadenkreuz militärischer Willkür verleben. Private Spionage im Rahmen von Internet-Angriffen bringt Staaten in neue Verlegenheit.
Der Adressat empfindlicher Daten ist nicht mehr der militärische Erzfeind, dessen Erkenntnisinteresse eher strategischer denn humanistischer Natur ist. Der Adressat ist die internationale Öffentlichkeit.
Es scheint als wäre die Möglichkeit zur humanitären Netzwerk-Intervention geschaffen. Will ein Staat des 21. Jahrhunderts nicht sein Gesicht verlieren, so muss er so handeln, dass er wollen kann, dass sein Handeln öffentlich wird. Zu groß wäre die Gefahr für ihn, dass es das sonst wird.

Internetaktivismus ist eine scharfe und zweischneidige Klinge. Sie ist einsetzbar im Kampf für Menschenrechte, aber auch für Privatinteresse, dessen Durchsetzung ein Legitimationsproblem mit sich bringt. Ob es sich um ein nützliches Werkzeug oder eine gefährliche Waffe handelt wird die Zukunft erst noch zeigen.

(Text: Oliver Fläschner / Foto: Raphael Hünerfauth by jugendfotos.de)

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