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Retrokiste: „Die Pressefreit in der ehemaligen DDR”

Einmal im Monat wirft back view einen Blick in die virtuelle Retrokiste und stellt sich die Frage: Welcher Artikel war vor drei Jahren besonders beliebt? Im Juli 2008 war dies der Text von Martin Busch über die ehemalige DDR und deren Umgang mit der Pressefreiheit.[divide]

„Die Pressefreiheit in der ehemaligen DDR” vom 16. Juli 2008
In der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hatte die kommunistische Staatspartei SED eine vollkommen eigene Vorstellung von Presse und Journalistik. Streng nach Großmeister Lenins Vorstellung herrschte die sogenannte „sozialistische Pressefreiheit”. Aber was hatte es mit dieser Art von Pressefreiheit auf sich?In einem Nachschlagewerk von 1974 („Theorie und Praxis der Sozialistischen Journalistik”) wird die Pressefreiheit in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als „Freiheit der Arbeiterklasse, ihre Presse ungehindert herausgeben zu können” definiert. Das zog mit sich, dass sich dazu alle Verlage in staatlicher Hand befinden mussten. Faktisch wurden damit alle „bürgerlichen” Publikationen und deren Erscheinungen eingestellt.

Bereits 1950 wurde mit dem Slogan „Unsere Presse – Die schärfste Waffe der Partei” die Aufgabe der Presse im SED-Staat klar eingegrenzt. Auf dem VIII. Parteitag der SED 1971 wurde das noch einmal stärker manifestiert: Die Pressefreiheit sollte zur ideologischen Bewusstseinsstärkung in der DDR und zur Auseinandersetzung mit dem imperialistischen Feld genutzt werden, und aus diesem Grunde wurde den Massenmedien in der DDR immer mehr an Bedeutung beigemessen. In den Folgejahren wurde die Rolle der Medien der DDR immer wieder zum Thema – Zum Beispiel 1976 mit der Ausbürgerung Wolf Biermanns und 1981 mit einem illegalen Treffen deutsch-deutscher Schriftsteller in Ost-Berlin durch die Initiative von Stephan Hermlin.

Lenin hatte bereits 30 Jahre früher schon eine genaue Vorstellung der Presse in einem sozialistischen Staat. Für ihn war die Zeitung nicht nur politische Erziehung und Gewinnung politischer Verbündeter, sondern „Propagandist”, „Agitator” und „Organisator”. Diese Auffassung von Presse und Medien wurde von der DDR übernommen. Die Pressefreiheit wurde zur Verbreitung von kommunistischen Lehren und Werten („Propagandist”), Beeinflussung der Massen („Agitator”) und Kontrolle der gesellschaftlichen Ausrichtung („Organisator”) von der SED als ein wichtiges Mittel zur Durchsetzung der sozialistischen Politik angesehen.

In der Verfassung der DDR von 1949 fand sich noch ein wichtiger Zusatz im Pressegesetz, der in den Folgeverfassungen keine Erwähnung mehr fand: „Eine Zensur findet nicht statt.” Rechtlich gesehen herrschte also in der DDR Pressefreiheit. Artikel 27 der DDR-Verfassung von 1974 lautete: „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.” Mit der Formulierung „… den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß…” hatte sich die SED jedoch einen großen und breiten Spielraum gelassen um diese „vorgegaukelte” Freiheit mit Einschränkungen und Sanktionen zu versehen.

Ein wichtiger Faktor stellte dabei der §106 des DDR-Strafgesetzbuches dar: „Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln, Schriften, Gegenstände oder Symbole, die die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik diskriminieren, einführt, herstellt, verbreitet oder anbringt wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.”
Retrokiste
Somit gab es eine Grundlage für die Verfolgung jeglicher oppositioneller Äußerungen in der Presse. Das hieß jedoch nicht, dass alle Oppositionellen und Kritiker auch verfolgt oder hart bestraft wurden. Gab es die Befürchtung, dass die Bestrafung bekannter Kritiker einen internationalen Protest zur Folge haben könnte, verzichtete die SED darauf, das Gesetz in voller Härte durchzusetzen. Somit wurde der Paragraph zu einem individuell einsetzbaren Instrument, mit dem Journalisten und Kritiker beeinflusst und überwacht werden konnten. Im Umkehrschluss spiegelt das jedoch die Unfähigkeit der SED-Parteiführung Probleme zu lösen wieder. Lieber wurde ein Problem totgeschwiegen als es zu lösen.

Dieser stark einschränkende Artikel zog ein Kontrollsystem nach sich wie es nur in der DDR bekannt geworden war. Sämtliche Medien in der ehemaligen DDR waren von der SED geleitet und kontrolliert worden.  Es gab kaum Alternativen, es sei denn man konnte seine oppositionelle Botschaft zwischen den Zeilen verstecken oder sie so verpacken, dass sie durch den Kontrollapparat hindurch rutschte. Auch ist die Rede von der „Zensur ohne Zensor”.

Die Überwachung und Kontrolle der DDR über die Publikationen machte die Zensur quasi überflüssig. Stattdessen wurden Schriftsteller und Journalisten so eingeschränkt, dass sie gehorsam die Parteilinie vertraten und diese in ihren Publikationen unterstützten. Diese Entwicklung wurde übrigens „Schere im Kopf” genannt – Journalisten und Schriftsteller wurden im Kopf so beeinflusst, dass sie von vornherein dem Staat dienliche Veröffentlichungen machten. Somit ist also klar, dass nahezu alle Veröffentlichungen in der DDR auf der sozialistischen Parteilinie der SED zu suchen waren. Von Pressefreiheit kann also nicht im Geringsten die Rede sein.

(Text: Martin Busch / Zeichnung: Christina Koormann)

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