EuropaPolitik

Mehr als leere Debatten

Es ist wieder Europawahl. Ermittelt werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Die eigene Stimme ist dabei wichtiger als viele glauben. Denn trotz bestehender Defizite gilt: Das Europäische Parlament hat heute so viel Einfluss wie nie zuvor.
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Am 25. Mai ist Europawahl. Rund 500 Millionen Bürger der Europäischen Union sind an diesem Sonntag dazu aufgerufen, nationale Vertreter für das Europäische Parlament zu bestimmen. Bis heute ist es das einzige Organ der Union, das direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt wird und damit eine unmittelbare demokratische Legitimation besitzt.

2014 jährt sich die Direktwahl des Europäische Parlaments zum 35. Mal – Zeit für eine Bilanz. Ist das Parlament tatsächlich ein repräsentativer und einflussreicher Vertreter der Bürger auf europäischer Bühne oder handelt es sich nur um eine schlechte Kopie nationaler Volksvertretungen?

Europäisches ParlamentDefizite vorhanden

Ein Blick in den Vertrag von Lissabon offenbart einige Defizite des Europäischen Parlaments gegenüber dem Deutschen Bundestag. Ein erstes Defizit zeigt sich bereits in seiner Zusammensetzung. Die zu vergebenen Sitze werden laut Vertrag “degressiv proportional” unter den einzelnen Mitgliedsstaaten verteilt, wobei mindestens sechs und maximal 96 Sitze erreicht werden können.

Dementsprechend orientiert sich die Zahl der Sitze pro Mitgliedsstaat zwar an deren Einwohnerzahl, begünstigt jedoch kleinere Staaten mit geringer Einwohnerzahl überproportional. Der Grundsatz der Wahlgleichheit, nach dem alle abgegebenen Stimmen gleich viel zählen, ist damit bei der Wahl des Europäischen Parlaments nicht erfüllt.

Vergleicht man als Extremfall die Sitzverteilung von Deutschland und Malta wird die mangelnde Stimmengleichheit besonders deutlich. Jeder der sechs maltesischen Abgeordneten im Europäischen Parlament vertritt nach der Wahl rund 70.000 Einwohner, ein deutscher Abgeordneter dagegen knapp 850.000. Anders ausgedrückt: Eine Stimme in Malta hat deutlich mehr Einfluss auf die Sitzvergabe als eine Stimme in Deutschland.

Ein weiteres, zentrales Defizit des Europäischen Parlaments besteht im Fehlen eines Initiativrechts für Gesetzgebungsakte. Laut Vertrag darf, soweit nicht ausdrücklich anders festgelegt, „ein Gesetzgebungsakt der Union nur auf Vorschlag der Kommission erlassen werden” – die Europäische Kommission hat das Initiativmonopol. Anders als der Deutsche Bundestag darf das Europäische Parlament daher keine eigenen Vorlagen erarbeiten und in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Positive Entwicklung erkennbar

Trotz der erwähnten Defizite kann nicht bestritten werden, dass das Europäische Parlament seine Kompetenzen und damit auch seine Stellung im europäischen Institutionengefüge mit der Zeit deutlich stärken konnte. Insbesondere im Gesetzgebungsverfahren hat es zunehmend an Einflussmöglichkeiten gewonnen. Als 1979 zum ersten Mal eine Direktwahl des Parlaments stattfand, sah das Gesetzgebungsverfahren noch eine reine Anhörung der Abgeordneten vor.

Heute kann das Parlament im “ordentlichen Gesetzgebungsverfahren”, dem Standardverfahren zur Rechtsetzung in der Europäischen Union, gleichberechtigt mit dem Europäischen Rat über Vorlagen entscheiden. Es kann diese abändern oder blockieren, wie auch der Bundestag im deutschen Gesetzgebungsverfahren. Nach dem Vertrag von Lissabon sind nahezu alle Politikbereiche dem “ordentlichen Gesetzgebungsverfahren” unterworfen. Nur wenige Ausnahmen, etwa im Wettbewerbsrecht, bleiben bestehen.

Auch im Bereich des Initiativrechts hat das Europäische Parlament heute mehr Einfluss, als dies auf den ersten Blick scheint. So kann es die Kommission per Mehrheitsbeschluss dazu auffordern, Gesetzesvorlagen zu einem bestimmten Thema zu erarbeiten – ein indirektes Initiativrecht.

In der Vergangenheit konnte die Kommission diese Aufforderungen jedoch vergleichsweise einfach ablehnen. Nach Verhandlungen zwischen Abgeordneten und Kommissionspräsident Barroso wurde 2010 jedoch eine Vereinbarung getroffen, die eine Ablehnung solch parlamentarischer Aufforderungen nur noch unter Vorlage detailliierter Gründe ermöglicht. Zudem sind die Kommissare nun an feste Fristen gebunden. Ein weiterer Schritt zur Stärkung des Parlaments.

Wählen gehen lohnt sich

Nie zuvor war das Europäische Parlament besser dazu in der Lage, die Interessen der Unionsbürger auf europäischer Bühne zu vertreten als heute. Dies zeigte sich auch in den letzten Jahren bei der öffentlichkeitswirksamen Ablehnung des umstrittenen ACTA-Abkommens und bei der Senkung der Roaming-Gebühren für Handygespräche ins europäische Ausland, als das Parlament eine Gebührensenkung durchsetzte, die über den Vorschlag der Kommission hinausging.

Die bestehenden Defizite, allen voran die ungleiche Wahl und das Fehlen eines direkten Initiativrechts, trüben die Bilanz, können die insgesamt positive Entwicklung jedoch nicht überdecken. Das Europäische Parlament hat sich von einem realpolitisch unbedeutendem Organ zu einem einflussreichen Akteur auf europäischer Bühne entwickelt. Wie dieser Einfluss genutzt wird, hängt von den vertretenen Parteien und Abgeordneten ab. Über diese können die Bürger am Sonntag bei der Europawahl entscheiden – wählen gehen lohnt sich.

(Text: Steffen Weber / Foto: Sebastian Olenyi by jugendfotos.de)

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