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Ist ein Verbot extremistischer Parteien sinnvoll?

Im Jahr 2003 kam es zu einem kleinen Triumph für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD: Das Parteiverbotsverfahren, das gegen sie eingeleitet worden war, wurde eingestellt. Drei Jahre zuvor hatte die Debatte um das Verbot begonnen, ausgelöst unter anderem durch die Ermordung des Mosambikaners Alberto Adriano, den Rechtsextremisten zu Tode traten. Die Gerichtstermine wurden dann jedoch wieder abgesagt – weil sich herausstellte, dass einige der geladenen NPD-Funktionäre V-Männer des Verfassungsschutzes waren.
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Die Frage, ob extremistische Parteien verboten werden sollten, wird immer wieder gestellt und diskutiert. Meistens geht es dabei um die rechtsextreme NPD – aber auch für ein Verbot linker Extremisten fänden sich mit Sicherheit Fürsprecher.

Bereits vollzogene Parteienverbote
Bis heute sind in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zwei Parteiverbotsverfahren erfolgreich beendet worden: Im Jahr 1952 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Sozialistische Reichspartei, eine Nachfolgerin der NSDAP, für verfassungswidrig, und vier Jahre später wurde die Kommunistische Partei Deutschlands verboten. Nachgewiesene Verfassungswidrigkeit ist die Voraussetzung für ein Parteienverbot, die nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen darf. Im Falle der NPD liegt derzeit „nur” eine Einstufung als verfassungsfeindlich vor.

Pro und Contra eines Parteienverbotes
Für ein Verbot spricht, dass die Nationaldemokraten, wie sie sich selber nennen, genau das nicht sind: Sie plädieren für einen autoritären Staat und wollen das System des Rechts- und Verfassungsstaates beseitigen. Das Paradoxon an der Sache ist nun, dass sie dennoch von den Privilegien der Demokratie Gebrauch machen. Beispielsweise können sie ihre Meinung frei äußern und erhalten als Partei finanzielle Mittel vom Staat. Somit finanziert jeder Bürger die Arbeit der Extremisten und unterstützt sie dabei, ihre Ziele zu verfolgen, Nachwuchs zu rekrutieren und Wahlwerbung zu betreiben.
Zudem könnte man durch ein Verbot die Partei davon abhalten, offen zu agieren und ihre Politik im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, in die sie 2006 gewählt wurde, zu propagieren und vielleicht sogar durchzusetzen. Zudem wird alleine durch die Diskussion über ein Verbotsverfahren viel Aufmerksamkeit auf die NPD gelenkt, was ihr durchaus zugute kommt.

Genau das ist auch die Grundlage der Gegenargumente: „Sanktionen bis hin zum Verbot [sind] nur dann wirklich sinnvoll, wenn sie vor Gericht Aussicht auf Erfolg haben”, heißt es in einer Stellungnahme des Hamburger Innensenators Udo Nagel für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Weiter argumentiert Nagel: „Sollte ein Verbotsantrag gegen die NPD erneut scheitern, wäre das für unsere wehrhafte Demokratie ein Desaster und würde überdies noch Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremen gießen. Es kann nicht im Sinne eines Demokraten sein, die NPD durch gescheiterte Sanktionsversuche in eine Art Märtyrerrolle zu drängen.”

Durch ein Verbot würde die NPD von der Bildfläche des politischen Lebens und der Parteienlandschaft in Deutschland verschwinden. Durch ein Verbot würde sie aber auf der anderen Seite erst interessant: Was im Untergrund stattfindet und nicht erlaubt ist, ist oft attraktiver als das „Normale”. Außerdem ist ein Parteiverbotsverfahren sehr kompliziert, was vor allem mit der deutschen Vergangenheit und dem Parteienverbot, dass die Nazis erließen, zu tun hat.

Im Grundgesetz ist das Parteienprivileg verankert, und nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung haben das Recht, ein Verbot beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Dieses muss dann feststellen, dass die betroffene Partei verfassungswidrig agiert. Dabei werden oft Quellen der Antragsteller gefordert, die dies beweisen, was zum nächsten Problem führt und auch die Ursache für ein Scheitern des Verbots 2003 war: Die NPD ist mit Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt, die die „braunen Machenschaften” im Auge behalten sollen. Die Quellen sind sie – und zu ihrem eigenen Schutz müssen diese geheim bleiben.

Ursachenbekämpfung
Das größte Problem ist aber, dass die NPD nur ein Symptom, nicht die Ursache für braunes Denken ist. In Deutschland, besonders in einigen ländlichen Gegenden, sind deutliche Tendenzen eines Anstiegs von Rechtsextremismus und Neonazismus zu erkennen, was sicherlich nicht nur mit der NPD zu tun hat. Durch ein Verbot der Partei, die nur offen vertritt, was einige andere auch denken, ist also das Problem des Rechtsextremismus in Deutschland nicht zu lösen.

Deshalb müssten, so erklärt Heribert Rech, Innenminister von Baden-Württemberg, die „demokratischen Parteien […] die NPD politisch bekämpfen und besonders die jungen Leute über die Machenschaften dieser braunen Rattenfänger aufklären.” Sinnvoll wäre ein Verbot extremer Parteien nur dann wirklich, wenn es sich durch 0 % der Wählerstimmen ausdrückt und somit von den Wählern selbst kommt.

(Text: Merete Elias)

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