Brennpunkte

Auf dem Weg zum Laizismus?

Braucht Religion eigenständige verfassungsrechtliche Modelle oder nicht? Ist die Trennung von Kirche und Staat heute noch möglich? Oder sogar wichtiger denn je? Ein kommentierender Blick auf die aktuellen Geschehnisse soll helfen.

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Wer in den letzten Wochen aufmerksam Zeitung gelesen hat, konnte gleich mehrere interessante Meldungen zum Verhältnis von Religionsgemeinschaften und dem Staat finden: Zum Einen urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass ein Essener Organist vor 15 Jahren zu Unrecht wegen der Trennung von seiner Frau entlassen wurde und nun Entschädigung erhalten soll. Als Begründung gilt, dass die moralische Überzeugung der katholischen Kirche nicht dazu berechtige, einen solchen Eingriff in das Privatleben des Organisten vorzunehmen.

Kurze Zeit später verbot das Landgericht in Köln die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven. Das Kindeswohl stehe über dem Wunsch der Eltern, einen religiösen Ritus durchzuführen. Dies führte eine Debatte nach sich, ob die Ausübung religöser Riten durch die Politik verboten werden darf.

Deuten diese beiden Urteile eher in Richtung auf eine stärkere Selbstbehauptung weltanschaulich neutraler Grundsätze gegenüber dem religiösen Selbstbestimmungsrecht, weist ein drittes Ereignis in eine andere Richtung: In Hessen wurden bei einem Runden Tisch weitere konkrete Schritte zur Einführung eines islamischen Religionsunterrichts unternommen.

Damit könnte bereits ab nächstem Jahr in einzelnen Schulen des Landes nicht nur von Seiten der bisher anerkannten, meist christlichen Religionsgemeinschaften ein bekenntnisbezogener Unterricht angeboten werden, sondern auch von zwei muslimischen Religionsgemeinschaften.

Beispiele für diese Liste der großen und kleinen Streitigkeiten zwischen Kirche und Staat lassen sich fast täglich finden: Tanzende Piratinnen und Piraten am Karfreitag vor dem Kölner Dom, aufgeregte Debatten zum Pfarrer und Bundespräsidenten Joachim Gauck oder auch das „Urtrauma” vieler kirchennahen Politiker in Gestalt des Kruzifix-Urteils des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 1995.

Die Streitpunkte: Religionsunterricht – Steuervorteile – Öffentliche Mitwirkung

Um das Spannungsfeld zu verstehen, in welchem diese Debatten stattfinden, lohnt sich ein Blick in das Grundgesetz: Hier findet sich einerseits die Religionsfreiheit (Art. 4), die jedem Bürger die freie Ausübung seines Glaubens gewährleistet und diese vor staatlichen Eingriffen schützt.

Im Gegensatz zu laizistischen Staaten wie Frankreich oder den USA enthält die deutsche Verfassung aber nicht nur solche Bestimmungen zur „negativen Religionsfreiheit”, sondern sichert der Staat an einigen Stellen explizit seine Unterstützung für die großen Religionsgemeinschaften zu.

Am prominentesten und weitreichendsten geschieht dies beim bekenntnisgebundenen Religionsunterricht (Art. 7.3.). Religionslehrerinnen und Religionslehrer werden vom Staat ausgebildet und bezahlt, um nach einem gemeinsam von Staat und Kirche ausgearbeiteten Lehrplan aus der Perspektive der jeweiligen Konfession zu unterrichten. Ein Modell, das den Kirchen derart großzügige Hilfestellung gibt, ist in kaum einem anderen Staat zu finden, oft darf dort kirchlicher Unterricht auch nur in den Räumen der Kirche stattfinden.

Weitere Unterstützung erhalten die Kirchen gegenwärtig durch den Einzug der Kirchensteuer durch den Staat (für eine geringe Verwaltungsgebühr), durch Zuschüsse für Einrichtungen wie Kindergärten und zahlreiche Steuervorteile. Auch die Pfarrerinnen und Pfarrer beim Militär oder in Gefängnissen werden vom Staat finanziert. Die Rahmenbedingungen für dieses Geben und Nehmen sind in Staatsverträgen (Ev. Kirche) und Konkordaten (Kath. Kirche) gesichert.

In einigen Bundesländern erhalten die Kirchen sogar direkte Zahlungen, die sogenannten Dotationen, welche sich absurderweise zum Teil als Entschädigungszahlungen aus der Enteignung kirchlicher Güter durch den Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 herleiten. Außerdem erkennt der Staat die Selbstverwaltung der Kirchen in der Gesetzgebung grundsätzlich an, was beispielsweise beim Arbeitsrecht auch Gewerkschaften ein Dorn im Auge ist.

Es rumort in der Parteienlandschaft
Doch all diese Privilegien sind nicht unhinterfragt. Kritiker bemängeln, dass in einer Gesellschaft, in der immer weniger Menschen Mitglied der beiden großen Kirchen sind, der Staat nicht länger für diese Partei ergreifen darf. Es ist für kleinere Religionsgemeinschaften nämlich oft schwieriger, in den Genuss der Vorteile zu kommen und auch Areligiöse bezahlen über ihre Steuergelder mit.

Befürworter hingegen sehen diese Parteinahme aus Gründen der langen kulturellen Kontinuität auch dann gerechtfertigt, wenn es zu einem weiteren Mitgliederverlust kommen würde. Die Kooperation mit den Kirchen ist für sie die einzige Alternative, da der Verzicht auf diese leicht zu einer staatlich-ideologischen Werteerziehung wie in der DDR gelangen könne.

Ein Blick in die Parteienlandschaft deutet allerdings auf einen verhaltenen Trend zu mehr Laizismus hin: Die wohl weitreichendsten Forderungen erhebt derzeit die Piratenpartei, die mit ihren Tanzaktionen zu Karfreitag und ähnlichen Kampagnen das Thema Trennung von Staat und Kirche auch schon zum Wahlkampfthema machte.

Auf ihrer Homepage fordern die Piraten, die Privilegierung der großen Kirchen zu beenden und beziehen Religionsfreiheit vor allem auf deren Ausübung im privaten Bereich, während Religion aus staatlichen Organisationen ausgeschlossen werden solle. Auf die Frage eines evangelischen Prälaten, wie die Piraten die gesellschaftliche Stellung der Kirche sehen würden, antworteten diese gewohnt ironisch: „Wir behandeln Sie wie jeden anderen Karnevalsverein auch.”

Bei den anderen Parteien befinden sich die Befürworter einer Trennung von Staat und Kirche eher in der Minderheit. In der SPD beispielsweise gibt es seit 2010 die Gruppe „Laizistische Sozis”, die allerdings mit der angestrebten Anerkennung als Arbeitskreis auf Bundesebene bisher keinen Erfolg hatte. Bei den Linken und den Grünen sind ebenfalls Arbeitsgruppen in Gründung oder bestehen bereits in einzelnen Bundesländern. Von den oberen Ebenen wird jedoch weiter dementiert.

Nur die sogenannten Dotationen, also die direkten Zahlungen an die Kirche auf Landesebene, wollten einige Landespolitiker 2010 etwas kürzen, die Debatte versandete jedoch ohne Ergebnis, weil die Kürzung einer Neuverhandlung der Staatskirchenverträge bedurft hätte. Im Falle des Religionsunterrichts verschoben sich allerdings in Berlin schon 2006 die Gewichte etwas: Der Senat änderte die Gesetzlage so, dass Ethik zum Pflicht- und Religion zum Wahlpflichtfach wurde.

Laizismus in Sicht?
Werden sich die Kirchen im 21. Jahrhundert also bald auf ein neues Verhältnis zum Staat einstellen müssen? Eine Prognose hierzu ist schwierig. Einerseits gibt es auch unter Spitzenpolitikerinnen und -politikern eine große „Lobby” der Kirchen. Zudem haben die Staatsverträge und Konkordate kein Ablaufdatum, d. h. die Hemmschwelle einer kompletten Kündigung und Neuverhandlung müsste überschritten werden.

Einige Neuerungen würden einer Verfassungsänderung bedürfen, was wohl für die „C”-Parteien ohnehin ausgeschlossen ist, zumal das Thema eine hohe Emotionalität in konservativen Kreisen hervorruft. Stattdessen zeichnet sich eher der Weg ab, auch muslimische Glaubensgemeinschaften ähnlich der zwei großen Kirchen anzuerkennen und beispielsweise durch staatliche Ausbildung von Theologinnen und Theologen zu unterstützen.

Ein etwas anderer Wind könnte jedoch eventuell aus der Rechtsprechung wehen, wie die Beispiele am Anfang gezeigt haben. Auf europäischer wie auf bundesrepublikanischer Ebene gibt es unter Juristinnen und Juristen die Diskussion, wie hoch die Freiheit zur Religionsausübung zu werten ist, wenn sie mit anderen Rechtsgütern in Konflikt gerät.

Am wahrscheinlichsten ist wohl, dass es in der Bundesrepublik weiter eine „hinkende Trennung” von Kirche und Staat geben wird. Und selbst wenn der Laizismus salonfähig werden sollte, wird der deutsche Weg wohl weniger mit dem französischen Modell vergleichbar sein, wo sich schon seit Aufklärungszeiten kirchenkritische Töne in die Diskussion mischen. Eins haben Kirche und Staat in jeden Fall gemeinsam: Papier ist sehr geduldig, auch wenn sich die Welt um es etwas schneller bewegen mag.

(Text: Sebastian Helwig)

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